Renovieren leicht gemacht

Spätestens wenn der nächste Umzug ansteht, ist eine Renovierung der Räumlichkeiten fester Bestandteil einer jeden To-do-Liste. Egal ob man eine Eigentumswohnung, ein eigenes Haus sein Eigen nennt oder in einer Mietwohnung wohnt, Renovieren ist immer ein Thema. Sollen Wände, Decken oder der Boden neu gestaltet werden, übernehmen Fachleute gerne diese Arbeiten. Nach den Kundenwünschen und Vorstellungen werden Haus und Wohnungen auf Vordermann gebracht. Diese Vorgehensweise ist mit entsprechenden Kosten verbunden. So ist es nicht verwunderlich, dass viele Menschen lieber selbst Hand anlegen.

Viele Arbeiten kann auch der unerfahrene Heimwerker problemlos erledigen. Das Streichen von Decken und Wänden gehört zu den Aufgaben, die nahezu jeder bewältigen kann. Das Tapezieren oder die Verlegung von Fliesen ist weniger kompliziert, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Mit der richtigen Planung und Vorbereitung gehen die Arbeiten leicht von der Hand.

Mietwohnung renovieren – was ist erlaubt?

Wer in seinen eigenen vier Wänden wohnt, darf bei der Renovierung der eigenen Fantasie freien Lauf lassen. Lediglich Bauvorschriften und Geldbeutel setzen der Kreativität Grenzen. Anders sieht es bei der Renovierung einer Mietwohnung aus.

Ein schönes und gemütliches Heim ist nicht nur für Besitzer von Immobilien interessant. Mieter möchten aus ihrer Wohnung oder dem Haus ebenfalls das Beste machen. Wie sieht es aus, wenn vorhandene Böden unansehnlich geworden sind oder das Fliesendesign in Küche und/oder Bad seine Glanzzeiten überschritten hat?

Dielen- und Parkettböden oder Fliesen sind fest eingebaut. Sie dürfen nicht einfach entfernt werden. Das gilt selbst bei Beschädigung oder wenn sie unansehnlich geworden sind. Vor Beginn der Renovierungsarbeiten sollte das einvernehmlich mit dem Vermieter geklärt werden. Eine schriftliche Bestätigung der Einwilligung ist empfehlenswert.

Sehr häufig findet man in Mietwohnungen elastische Bodenbeläge (PVC oder Ähnliches). Meist sind sie kein Bestandteil des Mietvertrages. Soll ein neuer Bodenbelag verlegt werden, ist es wichtig, dass er sich beim Auszug schnell und rückstandsfrei entfernen lässt. Das vermeidet unnötigen Ärger.

Ein Holzboden ist für jeden Raum eine echte Aufwertung. Der Belag schafft ein natürliches Raumklima und verleiht dem Zimmer eine edle Note. Echtholzböden können bei Bedarf abgeschliffen und wieder versiegelt werden. Das ist mit entsprechenden Kosten und Aufwand verbunden und sollte daher im Vorfeld genau abgewogen werden. Hier gilt ebenfalls: Ohne direkte Erlaubnis vom Vermieter besser die Finger davon lassen.

Moderne Bodenbeläge wie Laminat, Parkett oder Vinyl können auf bereits vorhandene Böden schwimmend verlegt werden. Das geht schnell und erfordert wenig Aufwand. Ein Rückbau in den alten Zustand ist beim Auszug Daher sollte es bei der Verlegung keine Probleme geben. Wichtig hierbei: Eine gute Trittschalldämmung darf nicht fehlen. Vinylböden besitzen eine sehr geringe Aufbauhöhe und überzeugen mit positiven Eigenschaften. Sie sind in allen erdenklichen Designs erhältlich und punkten mit einer langen Haltbarkeit.

Um den Türen ein frisches Aussehen zu verleihen, können Drücker und Klinken ausgetauscht werden. Beim Auszug werden die eigenen Klinken/Drücker wieder abmontiert und die alten Komponenten wieder angebracht.

Ein frisches Gesicht für Fliesen und Co.

Ältere Bäder und WCs sind vielfach rundum gefliest. Im Laufe der Jahre werden die Fugen unansehnlich. Mit etwas Klarspüler und einer Zahnbürste lassen sich die Verbindungen zwischen den einzelnen Fliesen wieder „auf hübschen“, ohne dafür zu speziellen Produkten aus dem Baumarkt greifen zu müssen. Während „Fugen-Frisch-Farben“ durchaus den Unmut des Vermieters hervorrufen können, dürfte die Klarspüler-Variante problemlos sein.

Wie die Fugen unterliegen Dichtungsfugen am Rand der Badewanne und/oder der Duschtasse einem Alterungsprozess. Neue Dichtungen vermeiden das Eindringen von Wasser und lassen das Bad im Handumdrehen wieder frisch aussehen. Dazu werden die alten Silikonfugen mit einem Cutter herausgeschnitten. Als neue Dichtung kommt schimmelresistenten Silikon zum Einsatz. Hier ist ein Blick auf den jeweiligen Mietvertrag gefragt. Es hängt von den individuellen Regelungen ab, ob der Mieter diese Arbeiten selbst ausführen darf oder sie sogar regelmäßig erledigen muss.

Wand, Decke und Boden renovieren – aus Alt mach Neu

Tapeten, Farben oder Paneele sind ideal, um eine Decke neu zu gestalten. Sie nimmt ebenso wie die Boden- und Wandgestaltung Einfluss auf die gesamte Raumwirkung. Sie kann positiv oder negativ ausfallen. Abhängig von der Farb- und Musterzusammenstellung lässt sich eine optische Vergrößerung, eine Verkleinerung oder eine Streckung des Raums erzeugen. Im Bereich der gestalterischen Möglichkeiten sind wenige Grenzen gesetzt, erlaubt ist, was gefällt. Vor allem bei der Wandgestaltung können individuelle Vorstellungen wunderbar umgesetzt werden und dem eigenen Lebensgefühl Ausdruck verleihen. Wer die Arbeiten nicht selbst durchführen kann oder dies nicht möchte, kann dazu einen Fachmann beauftragen. Er setzt die Wünsche seiner Kunden exakt und bis ins kleinste Detail um.

Fliesen, Holz oder doch lieber einen modernen Designerboden? Die Auswahl an Bodenbelägen ist groß und bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wird ein Boden schwimmend auf bereits vorhandene Beläge aufgebracht, zieht dies eine Anpassung der Türen nach sich. Um Kosten und Ärger zu vermeiden, ist auch hier eine Vermieter-Erlaubnis (natürlich schriftlich) erforderlich.